Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km
Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 (*) über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.
- Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.
- Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.
- Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.
- Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.
- Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung.
- Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.
Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten bei uns einreichen:
- Persönlich bei Omnibus Morath in der Heiligenbreite 29 in Überlingen
- Per E-Mail, Internet oder Brief: info@morath.com, www.stadtbus-ueberlingen.de, Stadtbus Überlingen Omnibus Morath GmbH & Co. KG Heiligenbreite 29, 88662 Überlingen
- Telefonisch 07551 83480-0
Dann haben Sie Anspruch auf eine Antwort innerhalb eines Monats. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- zuerst erneut an uns,
- an die söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder
- an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre beim Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn